Mandanteninformation Weihnachtsgeschenke
26. Oktober 2022Grundsteuerreform – Frist ist am 31.01.2023 abgelaufen!
12. Februar 2023Wie so viele Unternehmen müssen auch wir diese Kostensteigerungen zumindest zum Teil an unsere Mandanten weitergeben.
Die gute Nachricht: Im Durchschnitt über alle Mandanten werden ca. 60 % unserer Leistungen nach der StBVV (Steuerberater-Vergütungsverordnung) abgerechnet. Die StBVV ändert sich nicht. Unser Honorar orientiert sich am sog. Gegenstandswert und steigt nur dann, wenn auch die betreffenden Werte (z. B. Ihre Einnahmen) steigen.
Die restlichen ca. 40 % unserer Leistungen rechnen wir mit Pauschalen bzw. nach Stundensätzen ab. Nur diesen Bereich werden wir ab dem 01.01.2023 anpassen.
Übersicht der wichtigsten Änderungen
bis 31.12.2022 Euro | ab 01.01.2023 Euro | |
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Bescheinigungen (z. B. ÄK-Beitrag) | 45,00 | 50,00 |
Ersteinrichtung Lohn | 20,00 | 25,00 |
Anträge auf Erstattung bei Lohnfortzahlung | 20,00 | 25,00 |
Stundensätze für | ||
Geschäftsführende Steuerberater(innen) | 150,00 | 165,00 |
Angestellte Steuerberater(innen) | 130,00 | 145,00 |
Steuerfachwirte/Steuerfachangestellte | 90,00 | 100,00 |
Steuerfachangestellte | 80,00 | 90,00 |
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (19 %).
Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf die weitere, erfolgreiche Zusammenarbeit.