Neues Mandanten-Rundschreiben Nov. 2024 steht bereit
19. November 2024Wir freuen uns, dass unser Webinar zur E-Rechnungspflicht am 02.10.2024 ein voller Erfolg war und auf großes Interesse gestoßen ist. Dank der zahlreichen Teilnehmer konnten wir eine lebhafte und informative Diskussion führen.
Hier erhalten Sie die Vortragsfolien sowie ein zusammenfassendes FAQ-Dokument, das die wichtigsten Fragen aus dem Live-Chat beantwortet, für Sie zur Verfügung. Nutzen Sie diese Materialien, um Ihr Wissen zu vertiefen und sich optimal auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten.
Wichtige Hinweise:
Durch das am 15.10.2024 erschienene BMF-Schreiben ist die Meinung der Finanzverwaltung zu zwei Punkten klargestellt worden:
Wer ist alles Unternehmer und damit von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Die Unternehmereigenschaft für die E-Rechnungspflicht orientiert sich am sehr umfassenden Begriff aus § 1 Umsatzsteuergesetz. Dieser ist weiter gefasst als die ertragsteuerliche Definition.
Betroffen sind damit auch Kleinunternehmer und Vermieter, selbst wenn sie nur umsatzsteuerfrei vermieten. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie betroffen sind, stehen wir für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Vereinfachung der Zustimmung des Empfängers zum Rechnungsversand als PDF
Vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 gilt eine Übergangsregelung. Bei digitalem Rechnungsversand kann auch weiterhin eine „normale“ PDF versendet werden, wenn der Rechnungsempfänger dem zustimmt.
Laut dem BMF-Schreiben muss diese Zustimmung nicht ausdrücklich erfolgen, sondern eine Bezahlung der Rechnung wird als konkludente Zustimmung gewertet.
Durch diese Vereinfachung kann die Übergangsfrist bis zum 31.12.2026 für den Rechnungsversand faktisch ohne Veränderung der aktuellen Prozesse genutzt werden.
Die Frist zur Empfangs- und Verarbeitungsbereitschaft sowie zur Archivierung von E-Rechnungen ist nach wie vor der 01.01.2025!
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.