Als besonderen Service stellen wir Ihnen hier wichtige und aktuelle Informationen zu den steuerlichen Hilfen / Änderungen und Liquiditätshilfen im Zuge der "Corona-Krise" bereit.
Bitte beachten Sie:
Da die Regelungen ständig angepasst, erweitert oder neu aufgelegt werden, entsprechen die dargestellten Inhalte immer dem im jeweiligen Dokument genannten Stand. Eine Gewähr für die Richtigkeit für einen späteren Zeitpunkt kann nicht gegeben werden.
Als Steuerberater sind wir nicht zur Rechtsberatung berechtigt. Insofern kann es sich bei allen rechtlichen Themen, die über das Steuerrecht hinausgehen, nur um eine Übersicht handeln, für die wir keine Haftung übernehmen können. Soweit das Arbeitsrecht berührt wird, ist im Zweifel immer der Rat eines Rechtsanwalts hinzuzuziehen.
Wenn Sie unsere aktuellen Informationen automatisch per E-Mail erhalten möchten, melden Sie sich einfach hier für den E-Mail-Service an.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
In mehreren Gesetzen wurden und werden in 2022 relevante Steueränderungen umgesetzt. Darunter auch die Einführung des Pflegebonus (s. Punkt 2 des Merkblattes). Das vorliegende Merkblatt informiert Sie über aktuelle wichtigen Änderungen.
(betrifft NRW)
Nach der Corona-Soforthilfe hat die Bundesregierung weitere Hilfsprogramme aufgelegt. ("Überbrückungshilfe Bund" und "Überbrückungshilfe Plus" (nur NRW)) Die Beantragung ist jetzt nur noch über den Steuerberater (bzw. Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) möglich. Hierzu stellen wir Ihnen zwei Informationen zur Verfügung:
a) Überbrückungshilfen im Rahmen des Konjunkturpaketes (Bundesweit)
b) Ergänzende Überbrückungshilfe Plus (nur NRW)
Zentrales Kriterium ist ein Umsatzrückgang von mindestens 60 % im Vergleich April / Mai 2020 zu April / Mai 2019. Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn wir mit Ihnen zusammen die Möglichkeit eines Antrags prüfen sollen. Die Antragsfrist endete am 30.09.2020.
Hierzu stellen wir Ihnen zwei Informationen zur Verfügung:
a) Zusammenfassung und praktische Hinweise
b) Umfassendere Darstellung inkl. Sonderthemen wie z.B. Gutscheine und Anzahlungen
Die NRW-Landesregierung informiert, dass es durch Fakeseiten zu erheblichen Betrugsfällen gekommen ist und deshalb die Auszahlung der Soforthilfe gestoppt wurde.
Bitte achten Sie darauf, sich ausschließlich über die richtige Seite www.soforthilfe-corona.nrw zu informieren bzw. Anträge zu stellen.
In unserer neuesten Mandanteninformation möchten wir darauf hinweisen, dass man sich vor der Inanspruchnahme einer Corona-Hilfe (Soforthilfe, Steuerstundung, Herabsetzung von Vorauszahlungen) mit den Antragskriterien (die teilweise auch noch unklar formuliert sind und immer wieder geändert werden) beschäftigen sollte.Wenn man sich für die Inanspruchnahme entscheidet, ist die Beweisvorsorge für eine spätere Überprüfung unerlässlich.
Mandanteninformation_08_04_2020_Beweisvorsorge_Corona-Hilfen
Die in der Mandanteninformation aufbereiteten Aussagen haben wir folgender Quelle entnommen:
LSWB Bayern_zu_Corona_Hilfen_und_Beweisvorsorge
Zum Thema Soforthilfe haben wir folgende Mandanteninformation erstellt (und am 01.04.2020 aktualisiert):
Mandanteninformation 01_04_2020_Soforthilfe NRW
Da die Beantragung mehreren Gesetzen wurden und Auszahlung über die Bundesländer erfolgt, haben wir uns entschieden, diese Information auf NRW zu beziehen, um eine konkrete Information für die meisten unserer Mandanten bereit zu stellen. Die Antragskriterien, das Prozedere und auch die Höhe der Zuschüsse sind in allen Bundesländern ähnlich, aber nicht gleich. Für unsere Mandanten in anderen Bundesländern als NRW haben wir deshalb eine Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern beigefügt. Für unsere Mandanten werden in Sachsen (Niederlassung Leipzig) verweisen wir auf: www.sab.sachsen.de
Gerne beschäftigen wir uns anhand Ihrer Rückfragen auch mit den Abweichungen für Ihr Bundesland.
Liquiditätshilfen und Fördermittel für Unternehmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise durch den Bund und das Land NRW (30.03.2020)
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen April 2020 (30.03.2020)
Beachten Sie hierzu auch die zugehörigen Dateien
- Vorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit
- Einverständniserklärung zur Einführung von Kurzarbeitergeld
Beachten Sie hierzu auch die zugehörigen Dateien
- BMF-Schreiben vom 19.03.2020: Steuerliche Maßnahmen
- BMF-Schreiben vom 19.03.2020: Gewerbesteuerliche Maßnahmen
- Mandanteninformation vom 13.03.2020 Corona-Virus und Arbeitsrecht
Hauptniederlassung:
Schlossstraße 20
51429 Bergisch Gladbach
Telefon 02204/9508-200
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Ansprechpartner:
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Steuerberaterin
Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg**
Steuerberater
Dipl.-Kfm. Horst Neumann
vereidigter Buchprüfer
Steuerberater
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Heilberufebereich
(IFU/ISM gGmbH)
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Vermögensgestaltung
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