Die in 2022 deutlich gestiegene Inflation führt für alle Unternehmen zu Kostensteigerungen – so auch bei uns. Und wie so viele Unternehmen müssen auch wir diese Kostensteigerungen zumindest zum Teil an unsere Mandanten weitergeben. Deshalb werden wir ab dem 01.01.2023 in bestimmten Bereichen unsere Preise anheben müssen.
Die gute Nachricht:
Im Durchschnitt über alle Mandanten werden ca. 60 % unserer Leistungen nach der StBVV (Steuerberater-Vergütungsverordnung) abgerechnet. Die StBVV ändert sich nicht. Unser Honorar orientiert sich am sog. Gegenstandswert und steigt nur dann, wenn auch die betreffenden Werte (z.B. Ihre Einnahmen) steigen.
Die restlichen ca. 40 % unserer Leistungen rechnen wir mit Pauschalen bzw. nach Stundensätzen ab. Nur diesen Bereich werden wir ab dem 01.01.2023 anpassen.
Bescheinigungen (z.B. ÄK-Beitrag)
Ersteinrichtung Lohn
Anträge auf Erstattung bei Lohnfortzahlung
Stundensätze für
Geschäftsführende Steuerberater(innen)
Angestellte Steuerberater(innen)
Steuerfachangestellte
Steuerfachwirte /Steuerfachangestellte mit besonders langjähriger Erfahrung
45,00 €
20,00 €
20,00 €
150,00 €
130,00 €
80,00 €
90,00 €
50,00 €
25,00 €
25,00 €
165,00 €
145,00 €
90,00 €
100,00 €
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (19 %).
Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf die weitere, erfolgreiche Zusammenarbeit.