Wenn Oma/Opa die Kinder betreuen, nicht im selben Haushalt wohnen und die Kinder abholen bzw. bringen, können die Fahrtkosten bei den Eltern steuerlich geltend gemacht werden. Die Großeltern müssen die Beträge aber nicht versteuern, weil es sich um Kostenersatz handelt. Zu den Details lesen Sie mehr unter https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/Abzug-von-Fahrtkosten-zur-Kinderbetreuung_166_391618.html?ecmId=20592&ecmUid=3191564&chorid=00511434&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FSteuern%2F53%2F00511434%2F2017-01-03%2FTop-News-Abzug-von-Fahrtkosten-zur-Kinderbetreuung