Der Gesetzgeber hat den begünstigten Personenkreis für den Pflegebonus ausgeweitet auf Beschäftigte in (Zahn-)Arztpraxen.
Da diese Regelung zu einer zeitlichen Überschneidung mit den Corona-Prämien führt, lesen Sie in unserem aktualisierten Merkblatt zum Corona-Steuerhilfegesetz 2022, was Sie bei der Zahlung an Ihre Mitarbeiter beachten sollten.